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Charta der Vereinten Nationen [Änderung ]
Die Charta der Vereinten Nationen (auch bekannt als die UN-Charta) von 1945 ist der Gründungsvertrag der Vereinten Nationen, einer zwischenstaatlichen Organisation. Es wurde am 26. Juni 1945 im San Francisco War Memorial und Performing Arts Center in San Francisco, USA, von 50 der 51 ursprünglichen Mitgliedsländer unterzeichnet (Polen, das andere ursprüngliche Mitglied, das auf der Konferenz nicht vertreten war, unterzeichnet es zwei Monate später). Es trat am 24. Oktober 1945 in Kraft, nachdem es von den ursprünglich fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen - der Republik China (nach 1949, in Taiwan gelegen und später von der Volksrepublik China ersetzt), der Provisorischen - ratifiziert worden war Regierung der Französischen Republik (später ersetzt durch die Vierte Republik und dann die Fünfte Republik), die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (später durch die Russische Föderation ersetzt), das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten - und eine Mehrheit der anderen Unterzeichnerstaaten . Die UN-Charta legte eine Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte der Bürger fest und umriss eine breite Palette von Grundsätzen im Hinblick auf die Erreichung "höherer Lebensstandards", "wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und damit zusammenhängende Probleme" sowie "universellen Respekt für und" Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten für alle ohne Unterscheidung nach Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion. "
Als Charta ist es ein konstituierender Vertrag, und alle Mitglieder sind an seine Artikel gebunden. Ferner bestimmt Artikel 103 der Charta, dass die Verpflichtungen gegenüber den Vereinten Nationen Vorrang vor allen anderen vertraglichen Verpflichtungen haben. Die meisten Länder der Welt haben die Charta nun ratifiziert.
[Vereinigte Staaten][Wikisource][Vereinte Nationen][Russland][Sex]
1.Zusammenfassung
2.Charter Bestimmungen
2.1.Präambel
2.2.Kapitel I: Ziele und Prinzipien
2.2.1.Artikel 1
2.2.2.Artikel 2
2.3.Kapitel II: Mitgliedschaft
2.4.Kapitel III: Organe
2.5.Kapitel IV: Die Generalversammlung
2.6.Kapitel V: Der Sicherheitsrat
2.7.Kapitel VI: Pazifische Beilegung von Streitigkeiten
2.8.Kapitel VII: Maßnahmen in Bezug auf Bedrohungen des Friedens, Verstöße gegen den Frieden und Aggressionsakte
2.9.Kapitel VIII: Regionale Vereinbarungen
2.10.Kapitel IX: Internationale wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit
2.11.Kapitel X: Der Wirtschafts- und Sozialrat
2.12.Kapitel XI: Erklärung über Gebiete ohne Selbstregierung
2.13.Kapitel XII: Internationales Treuhandsystem
2.14.Kapitel XIII: Der Treuhandrat
2.15.Kapitel XIV: Der Internationale Gerichtshof
2.16.Kapitel XV: Das Sekretariat
2.16.1.Funktionen des Sekretariats
2.17.Kapitel XVI: Verschiedene Bestimmungen
2.18.Kapitel XVII: Übergangsregelungen
2.19.Kapitel XVIII: Änderungen
2.20.Kapitel XIX: Ratifikation und Unterschrift
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