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Körperschaftsbehörde-Datei [Änderung ]
Die Gemeinsame Körperschaftsdatei (GKD) ist eine deutsche Aufsichtsbehörde für die Organisation von Unternehmensnamen (Körperschaften) aus Katalogen. Es wird hauptsächlich für die Dokumentation in Bibliotheken verwendet. Ebenso wie die Schlagwortnormdatei (SWD) und die Personennamendatei (PND) wird das GKD von der Deutschen Nationalbibliothek (DNB), der Bayerischen Staatsbibliothek, der Staatsbibliothek zu Berlin und seit dem 1997 nahmen an der Österreichischen Nationalbibliothek mehrere Bibliotheksnetzwerke teil. Verantwortlicher Redakteur ist die Staatsbibliothek in Berlin. Die Common Corporate File wurde in den 1970er Jahren aus den Katalogdaten der Journal Database (ZDB) erstellt. Im April 2004 enthielt es mehr als 915.000 Datensätze.
Seit April 2012 sind GKD, SWD und PND Teil der Gemeinsamen Normdatei (GND).
[deutsche Sprache][Kontrolle der Behörde][Betreff-Überweisungsdatei][Bayerische Staatsbibliothek][Integrierte Berechtigungsdatei]
1.Struktur
2.Beispiele für eine GKD-Datei
3.GKD Referenzen zwischen Daten
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