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Administrative Abteilungen von Georgien: Land [Änderung ]
Die Untergliederungen Georgiens sind autonome Republiken (georgisch: ავტონომიური რესპუბლიკა, avtonomiuri respublika), Regionen (მხარე, mkhare) und Gemeinden (მუნიციპალიტეტი, munits'ipaliteti).
Georgien ist ein Einheitsstaat, dessen Grenzen durch das Gesetz als der Situation vom 21. Dezember 1991 entsprechend definiert sind. Er umfasst zwei autonome Republiken (georgisch: ავტონომიური რესპუბლიკა, avtonomiuri respublika), jene von Adscharien und Abchasien, letztere außerhalb der georgischen Kontrolle . Die ehemalige autonome südossetische Sowjetzeit, die derzeit ebenfalls nicht der georgischen De-facto-Gerichtsbarkeit untersteht, hat in der territorialen Ordnung Georgiens keinen endgültigen verfassungsrechtlichen Status.
Das Territorium Georgiens ist derzeit in insgesamt 76 Gemeinden unterteilt - 12 selbstverwaltete Städte (ქალაქი, k'alak'i), einschließlich der Hauptstadt Tiflis, und 64 Gemeinden (თემი, t'emi). Die Gemeinden außerhalb der beiden autonomen Republiken und Tiflis sind provisorisch in neun Regionen (mkhare) eingeteilt: Guria, Imereti, Kakheti, Kvemo Kartli, Mzcheta-Mtianeti, Racha-Lechkhumi und Kvemo Svaneti, Samegrelo-Zemo Svaneti, Samtskhe -Javakheti und Shida Kartli. Tiflis selbst ist in zehn Bezirke (რაიონი, Raioni) unterteilt.
[Schwarzes Meer][Aserbaidschan][Russland][Truthahn][Georgien: Land][Autonome Republik][De facto]
1.Autonome Republiken
1.1.Adscharien
1.2.Abchasien
1.3.Südossetien
2.Regionen
3.Gemeinden
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