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Internet als eine Quelle des Stands der Technik [Änderung ]
Im Rahmen des Patentrechts kann die Verwendung des Internets als Quelle des Standes der Technik bei der Beurteilung, ob eine Erfindung neuartig und erfinderisch ist (zwei Bedingungen für die Patentierbarkeit), problematisch sein, wenn es schwierig ist, genau zu bestimmen, wann Informationen auf Websites zur Verfügung gestellt wurden Öffentlichkeit.
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1.Hintergrund
2.Jurisdiktionen
2.1.Europäische Patentorganisation
2.2.Deutschland
2.3.Vereinigte Staaten
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